Verkehrsstrafsachen

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Zu den Verkehrsstrafsachen zählen vor allem:

• Trunkenheit im Verkehr

• unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

• gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

• Gefährdung des Straßenverkehrs

• fahrlässige Körperverletzung

• Nötigung, etc.


Lassen Sie es uns an folgendem Beispiel verdeutlichen: Sie sind in Eile und geben Ihrem Vordermann kurz Lichthupe, missachten dabei die Vorfahrt eines anderen, fahren diesem anderen Pkw auf und es werden Personen verletzt. Man ist geschockt, ärgert sich und wird manchmal sogar aus Wut über sich und andere sogar ausfällig. Jedenfalls ist man aber meist in der konkreten Nachunfallsituation überfordert um dann auch an alles Wichtige zu denken.

Zunächst sollten Sie durch Unfallstellenabsicherung dafür sorgen, dass nicht noch mehr passiert.

Gleich danach muss bereits Ihre Beweissicherung beginnen. So sollten Sie vor allem mögliche Zeugen, insbesondere wenn es neutrale Unfallzeugen sind, bitten am Unfallort zu bleiben oder zumindest deren Erreichbarkeit festhalten (Name und Anschrift oder Telefonnummer).
Solche neutralen Zeugen sind Insassen von nicht unfallbeteiligten Fahrzeugen, die kurz nach dem Unfall noch greifbar sind. Sind diese „neutralen Zeugen“ weggefahren, kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich schwieriger werden.
Zu bedenken ist, dass viele Fahrzeugführer, die einen Unfall beobachtet haben, häufig nicht freiwillig ihre Hilfe anbieten. In diesem Fällen notieren Sie die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge. Über diese Kennzeichen wird es häufig gelingen diese Zeugen herauszufinden. Insassen im eigenen Pkw sind häufig nicht gleichermaßen als Zeugen „wertvoll“, wie dies bei den „neutralen Zeugen“ der Fall sein wird, da sowohl die gegnerische Versicherung, als auch das Gericht diese eigenen Zeugen regelmäßig mit einer gewissen Skepsis betrachtet, zumal diese Zeugen häufig mit einem Bedürfnis auf „Hilfestellung“ ausgestattet sind.

Anschließend ist zu empfehlen, die Unfallendstellung vor Entfernen der Fahrzeuge zu fotografieren, zumal nahezu Jeder mittlerweile über ein Fotohandy verfügt.

Was tun, wenn die Polizei kommt?

Machen Sie in jedem Fall bei der Polizei nur Angaben über Ihren Namen und Ihre Anschrift. Sagen Sie nichts zum näheren Tathergang, da die Polizisten alles notieren und dies später gegen Sie verwendet werden kann. Häufig stellt es sich so dar, dass die größten Nachteile dadurch entstehen, dass die beteiligten Personen - häufig sind es ja Rechtslaien - unbedarft Äußerungen machen, welche sich in der mündlichen Auseinandersetzung überhaupt nicht nachteilig anhören. Einmal später durch die Polizeibeamten auf der Wache in das schriftliche Protokoll übertragen, können diese Äußerungen aber schriftlich einen ganz anderen Eindruck vom Geschehen vermitteln, da die konkrete Situation und Ausgestaltung eines gesprochenen Wortes im Zusammenspiel mit Gestik und Mimik schriftlich nie ganz reproduziert werden kann.


Beachten Sie insbesondere:

- bei polizeilicher Beschuldigung niemals ohne anwaltliche Unterstützung Angaben machen.

- ärztliche Tests bei einer Blutentnahme ablehnen.

- nach einem Unfall gleich die Unterstützung durch einen Anwalt suchen, da schon in der Formulierung des Unfallgeschehens nicht wieder gutzumachende Fehler passieren können.

Auch hier können Sie auf sich gestellt Fehler über Fehler begehen.
Ein abschließender Rat kann daher nur lauten: Gehen Sie sofort zu dem (Verkehrs)Anwalt Ihres Vertrauens, da nur dieser sicherstellen kann, dass Sie bestmöglich aus der Situation herauskommen. Schließlich vertritt dieser Ihre Interessen und nicht die Interessen des Staates an einer Bestrafung. Letzteres ist Aufgabe des Staatsanwalts.

 
Sie können die Bearbeitung Ihrer Verkehrsstrafsache durch uns auch gleich hier online in Auftrag geben: Kontaktformular-Verkehrsstrafsache
Wir vertreten unsere Mandanten europaweit.
 

 

 

Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich