Regulierung bei Teilschuld und bestehender Vollkaskoversicherung
In Fällen einer Teilschuld am Verkehrsunfall und einer bestehenden Vollkaskoversicherung ist es meist sinnvoll, diese in Anspruch zu nehmen.
Allerdings sollte die Regulierung in jedem Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, erfolgen.
Die Regulierung erfolgt in diesen Fällen einerseits gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, andererseits auch gegenüber Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung.
Das so genannte "Quotenvorrecht" findet hier Anwendung, welches aus § 86 VVG (entspricht: § 67 VVG a.F.) folgt.
Quotenbevorrechtigte Schadenspositionen, wie z.B. der Fahrzeugschaden, Gutachterkosten, Wertminderung, Abschleppkosten sowie insbesondere auch die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung müssen Ihnen in vielen Fällen zu 100 % erstattet werden.
Sonstige Schadenspositionen werden entsprechend der Haftungsquote ausgeglichen. Hierzu zählt auch der Beitragsschaden, welcher Ihnen durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung entsteht.
Auch bei einer erheblichen Teilschuld oder sogar überwiegendem Eigenverschulden kann dies im Ergebnis zu einer weitgehenden, fast vollständigen Regulierung des Gesamtschadens führen.
Eine Berechnung der Höherstufung und Beitrags-Mehrbelastung kann von Ihrer Vollkaskoversicherung angefordert werden.
Lassen Sie sich daher auch bei überwiegendem Eigenverschulden durch einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt beraten. Sie verschenken sonst möglicherweise erhebliche Beträge.