Unfallsituation
Was ist in der direkten Unfallsituation zu beachten?
Sie fahren am Morgen zur Arbeit und schon passiert, was nicht passieren darf, letztlich aber tausendfach auf unseren Straßen passiert.
Ihnen fährt ein anderer Pkw auf, missachtet Ihre Vorfahrt oder biegt vor Ihnen entgegenkommend links ab. Man ist geschockt oder ärgert sich, ist aber in der konkreten Nachunfallsituation überfordert dann auch an alles Wichtige zu denken, dabei können gerade Fehler nach dem Unfall Ihre Rechtsposition erheblich schwächen oder sogar dazu beitragen, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Zunächst sollten Sie durch
Unfallstellenabsicherung dafür sorgen, dass nicht noch mehr passiert.
Gleich danach muss bereits Ihre
Beweissicherung beginnen. So sollten Sie vor allem mögliche
Zeugen, insbesondere wenn es neutrale Unfallzeugen sind, bitten am Unfallort zu bleiben oder zumindest deren Erreichbarkeit festhalten (Name und Anschrift oder Telefonnummer).
Solche neutralen Zeugen sind Insassen von nicht unfallbeteiligten Fahrzeugen, die kurz nach dem Unfall noch greifbar sind. Sind diese „neutralen Zeugen“ weggefahren, kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich schwieriger werden.
Zu bedenken ist, dass viele Fahrzeugführer, die einen Unfall beobachtet haben, häufig nicht freiwillig ihre Hilfe anbieten. In diesem Fällen notieren Sie die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge. Über diese Kennzeichen wird es häufig gelingen diese Zeugen herauszufinden. Insassen im eigenen Pkw sind häufig nicht gleichermaßen als Zeugen „wertvoll“, wie dies bei den „neutralen Zeugen“ der Fall sein wird, da sowohl die gegnerische Versicherung, als auch das Gericht diese eigenen Zeugen regelmäßig mit einer gewissen Skepsis betrachtet, zumal diese Zeugen häufig mit einem Bedürfnis auf „Hilfestellung“ ausgestattet sind.
Anschließend ist zu empfehlen, die
Unfallendstellung vor Entfernen der Fahrzeuge zu
fotografieren, zumal nahezu Jeder mittlerweile über ein Fotohandy verfügt.
Polizei hinzuziehen?
Ist der Unfallgegner am Unfallort bereit, Ihnen den Unfallhergang schriftlich zu schildern und zu unterschreiben und gibt er darüber hinaus alle wichtigen Informationen heraus (Name und Anschrift von Fahrer und Halter, sowie Kennzeichen des Unfallwagens samt Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer), ist die Hinzuziehung der Polizei dann nicht mehr unbedingt erforderlich. Prüfen Sie aber stets die Angaben des Unfallgegners durch Abgleich der Daten mit dessen Personalausweis oder Führerschein.
Lesen Sie
hier, was Sie bei einem Schuldanerkenntnis noch beachten müssen.
Die Polizei sollte jedoch immer dann gerufen werden, wenn Personenschaden zu beklagen ist oder sich schon am Unfallort zeigt, dass der Unfallgegner seine Schuld nicht einsehen möchte.
Die Polizei sollte auch immer dann gerufen werden, wenn der Unfallgegner einer Straftat verdächtig ist (z.B. Trunkenheitsfahrt oder Fahren ohne Fahrerlaubnis). Bei Kleinunfällen (z.B. Auffahrunfällen, Parkplatzunfällen etc.) beschränkt sich die polizeiliche Arbeit, wenn die Polizei überhaupt kommt, auf den Personalienaustausch. Es werden regelmäßig weder Bilder noch Vernehmungsniederschriften gefertigt. In diesen Fällen sind Sie gefragt die notwendige Beweissicherung durchzuführen.
Notieren Sie dann noch die Angaben zum Unfallzeitpunkt und Unfallort, ist die spätere Unfallabwicklung gesichert.
Unfallabwicklung
Auch hier können Sie auf sich gestellt Fehler über Fehler begehen.
Dies fängt schon mit der Frage an: „soll ich einen Sachverständigen hinzuziehen, wenn ja welchen?“
Regelmäßig dürfen Sie einen Sachverständigen nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Unfallgegner Schuld ist und der Schaden mindestens 1.000 € beträgt. Ist der Schaden geringer, reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt mit Schadenbildern.
Ist der Schaden größer als 1.000 €, sollten Sie (und nicht etwa Dritte) den Sachverständigen Ihres Vertrauens auswählen.
Misstrauen Sie unbedingt einem dann möglicherweise erfolgenden Anruf durch den Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung, soweit dieser Ihnen am Telefon zusichert, dass der Schaden durch die Versicherung reguliert wird.
Dieser Anruf ist Teil des sogenannten "Schadensmanagments" der Versicherungswirtschaft. Ziel dieses Anrufes ist es nicht, Ihre Rechte als Geschädigter zu wahren, sondern durch frühes Tätigwerden der Versicherung erheblichen Einfluss auf die Unfallabwicklung zu nehmen. Die Versicherung will letztlich nur eines, nämlich den nun mal entstandenen Unfallschaden so gering wie möglich halten.
Dies beginnt schon damit, dass Sie gebeten werden keinen eigenen Gutachter zu nehmen, da man die Feststellung der Schadenshöhe durch mit der Versicherung kooperierende Werkstätten oder Sachverständige veranlasst. Hier gilt der wahre Erkenntnisgrundsatz: „Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing“. Es muss zwar nicht unbedingt so sein, dass der von der Versicherung beauftragte Gutachter seinen bestehenden Ermessensspielraum eher zugunsten der ihn regelmäßig finanzierenden Versicherung ausnutzt.
Fernliegend ist eine solche Befürchtung jedoch nicht. Sie haben das Recht als Unfallopfer, sich einen eigenen Sachverständigen auszusuchen, dem Sie Ihr Vertrauen schenken, wenn der Schaden größer als 1000 € ist. Nutzen Sie dieses Recht auch! Nur so können Sie sicher sein, dass das Gutachten nicht versicherungslastig und damit zu Ihrem Nachteil ausfällt.
Dieses Schadensmanagment der Versicherungswirtschaft wird dann weiter versuchen Ihnen von der Einschaltung eines Anwaltes abzuraten, weil der Schaden ja reguliert werden würde.
Der von Ihnen ins Vertrauen genommene Anwalt ist jedoch im Ergebnis derjenige an Ihrer Seite, der aufgrund seiner fachlichen Kompetenz „in Augenhöhe“ mit der Versicherungswirtschaft sicherstellen kann, dass sämtliche Ansprüche, die Ihnen gebühren auch gesehen und damit geltend gemacht werden.
So kam kürzlich ein Mandant in unser Büro und sagte, er möchte lediglich den entstandenen Personenschaden anwaltlich vertreten wissen. Den entstandenen Sachschaden bräuchte ich aber nicht berücksichtigen, weil die gegnerische Versicherung diesen bereits „freiwillig“ und „vollständig“ gezahlt habe. Der Mandant überlies in diesem Fall vor der anwaltlichen Inanspruchnahme die Sachschadensregulierung dem Schadensmanagment der Versicherung und vertraute auf vollständige Regulierung.
Damit hatte der Mandant aber den „Bock zum Gärtner“ gemacht. Der reine Schaden am Pkw war tatsächlich reguliert worden, ebenso der Mietwagen für eine Woche. Nicht reguliert hat die Versicherung jedoch den entstandenen Nutzungsausfall, da der Pkw nicht nur eine Woche, sondern tatsächlich zwei Wochen zur Nutzung ausfiel. Ohne dass der Mandant es bemerkte „sparte“ die Versicherung wegen seiner Unwissenheit 7 x 50 € Nutzungsausfallentschädgung = 350 €.
Nach Durchsicht der weiteren Unterlagen konnte ich feststellen, dass der Gutachter eine Wertminderung im Gutachten mit 400 € festgestellt hatte. Auch dieser Betrag war dem Mandanten nicht ausgezahlt worden. Der Mandant war gelinde gesagt „überrascht“ als ich ihm mitteilen konnte, dass aus dem „vollständig regulierten“ Sachschaden noch in Summe 750 € zur Auszahlung an ihn gelangen.
Damit wird klar, dass die Gefahr besteht, dass man den „Bock zum Gärtner“ macht, soweit man der gegnerischen Versicherung über das Schadensmanagment die Regulierung seines Schadens überlässt.
Die gegnerische Versicherung ist und bleibt ihr Gegner. Dies deshalb, weil die Versicherung nachvollziehbar stets nur ein Interesse haben wird, nämlich den Schaden im Einzelfall möglichst gering zu halten, um die Gesellschaft zu schützen.
Der Rat kann daher nur lauten, gehen Sie nach einem Unfall sofort zu dem Anwalt Ihres Vertrauens, da nur dieser sicherstellen kann, dass Sie nach dem Unfallschaden nicht noch einen weiteren - nämlich einen Regulierungsschaden - erleiden.
Kosten
Soweit der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, sind Ihre Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Überlassen Sie daher auch in scheinbar klaren Haftungsfällen die Regulierung nicht der Versicherung, sondern beauftragen Sie einen Rechtsanwalt.
Haben Sie eine Teilschuld am Unfall, so werden die Anwaltskosten entsprechend teilweise erstattet. Auch hier kann es sich lohnen, durch die Unterstützung eines verkehrsrechtlich versierten Anwalts eine optimale Schadensregulierung zu erreichen. Auch nicht rechtschutzversicherte Mandanten können hierdurch trotz teilweise anfallender Kosten "unter dem Strich" ein besseres Ergebnis erzielen.
Sie können die Abwicklung Ihres Unfalls gleich hier online in Auftrag geben:
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Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich