Das PKW-Kaufrecht beschäftigt sich vor allem mit den Rechten des Käufers im Falle von Mängeln am gekauften Fahrzeug.
Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Neuwagenkauf und dem Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge.
Wird ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler an einen Verbraucher verkauft, so gelten hierfür ebenso die Bestimmungen des BGB hinsichtlich der Rechte des Käufers bei Sachmängeln.
Im Falle eines Verkaufs zwischen Privatleuten ist es möglich, die Gewährleistung vertraglich auszusschließen.
Jedoch ist der Gewährleistungsausschluss nicht wirksam, soweit der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatleute, Käufer und Verkäufer.
Hierdurch kennen wir beide Seiten, sodass wir in jeder Angelegenheit für eine optimale Betreuung Ihrer Belange sorgen können.
Das PKW-Kaufrecht unmfasst unter anderem folgende Angelegenheiten: