Bei der Ermittlung des maßgeblichen Punktestandes im Verkehrszentralregister für einen Punktabzug nach Teilnahme an einem Aufbauseminar sind auch die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar bereits begangen waren, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet wurden (Tattagprinzip).
(BVerwG, Urteil vom 25. 9. 2008 - 3 C 3/07 - NZV 2009, 96)
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