INTERNETRECHT

Das Internetrecht, auch Onlinerecht, IT-Recht, Cyberlaw und Webrecht genannt, befasst sich mit den rechtlichen Problemen die aus der Nutzung des Internet resultieren. Dabei zeichnet es sich im Gegensatz zu anderen und etablierteren Rechtsgebieten durch die Besonderheit aus, dass es streng genommen kein eigenes Rechtsgebiet darstellt, sondern aus Teilen diverser Rechtsgebiete der Offline Welt besteht (so genanntes Querschnittsrecht).
Rechtsprechung und Gesetzgeber bereitet dieses Gebiet insbesondere durch die Geschwindigkeit und Dynamik der Entwicklung nicht unerhebliche Schwierigkeiten.