Bussgeldkatalog - Änderungen ab 1.2.2009

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Die Änderungen des Bußgeldkatalogs sind in Kraft getreten. Ab dem 01. Februar 2009 gelten daher erhöhte Regelsätze für Verkehrsverstöße. Die neuen Regelsätze werden für Verstöße seit dem 01.02.2009 angewandt. Für Verkehrsübertretungen bis zum 31.01.2008 gelten die bisherigen Sätze.
Einige der Änderungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
 
 
1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Überschreitung in km/h

bisheriger Regelsatz in EUR

neuer Regelsatz in EUR

 

innerhalb

außerhalb

innerhalb

außerhalb

21 – 25

50

40

80

70

26 – 30

60

50

100

80

31 – 40

100

75

160

120

41 – 50

125

100

200

160

51 – 60

175

150

280

240

61 – 70

300

275

480

440

über 70

425

375

680

600


 
 
2. Abstand

 

bisher

neu

a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

 

 

weniger als 5/10 des halben Tachowerts

40

75

weniger als 4/10 des halben Tachowerts

60

100

weniger als 3/10 des halben Tachowerts

100

160

weniger als 2/10 des halben Tachowerts

150

240

weniger als 1/10 des halben Tachowerts

200

320

 

 

 

b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

 

 

weniger als 5/10 des halben Tachowerts

60

100

weniger als 4/10 des halben Tachowerts

100

180

weniger als 3/10 des halben Tachowerts

150

240

weniger als 2/10 des halben Tachowerts

200

320

weniger als 1/10 des halben Tachowerts

250

400



(Stand: Februar 2009)


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Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich