Bussgeldkatalog 2009 - Abstand

Bild

Lfd. Nr.

 

Regelsatz
in Euro

Fahrverbot

 

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern

 

 

12.5

a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

 

 

12.5.1

weniger als 5/10 des halben Tachowertes .......

 75

 

12.5.2

weniger als 4/10 des halben Tachowertes .......

100

 

12.5.3

weniger als 3/10 des halben Tachowertes .......

160

Fahrverbot
1 Monat
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

 

 

 

 

12.5.4

weniger als 2/10 des halben Tachowertes .......

240

Fahrverbot
2 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

 

 

 

 

12.5.5

weniger als 1/10 des halben Tachowertes .......

320

Fahrverbot
3 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.6

b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

 

 

12.6.1

weniger als 5/10 des halben Tachowertes .......

100

 

12.6.2

weniger als 4/10 des halben Tachowertes .......

180

 

 

 

 

 

12.6.3

weniger als 3/10 des halben Tachowertes ........

240

Fahrverbot
1 Monat

 

 

 

 

12.6.4

weniger als 2/10 des halben Tachowertes .......

320

Fahrverbot
2 Monate

 

 

 

 

12.6.5

weniger als 1/10 des halben Tachowertes .......

400

Fahrverbot
3 Monate



(Stand: Februar 2009)


Sie können die Bearbeitung Ihrer Bußgeldsache durch uns auch gleich hier online in Auftrag geben: Kontaktformular-Bussgeldsachen.
Wir vertreten unsere Mandanten europaweit.
 

 

Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich
 
">