Bussgeldkatalog - Abstand

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Lfd. Nr.

 

Regelsatz in Euro

Fahrverbot

 

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern

 

 

12.5

a)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

 

 

12.5.1

 

weniger als 5/10 des halben Tachowertes

40

 

12.5.2

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes

60

 

12.5.3

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes

100

Fahrverbot 1 Monat soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

12.5.4

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes

150

Fahrverbot 2 Monate soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

12.5.5

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes

200

Fahrverbot 3 Monate soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

12.6

b)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

 

 

12.6.1

 

weniger als 5/10 des halben Tachowertes

60

 

12.6.2

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100

 

12.6.3

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes

150

Fahrverbot 1 Monat

12.6.4

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes

200

Fahrverbot 2 Monate

12.6.5

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes

250

Fahrverbot 3 Monate



(Stand: Dezember 2008)


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Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich